Lernentwicklungsgespräche

Im Lernentwicklungsgespräch tauschen sich Schulkind, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigte als unmittelbar am Lernprozess des Kindes Beteiligte aus. Die individuelle Situation des Kindes mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzialen steht dabei im Vordergrund.

 


Ablauf des Gesprächs

 

Die Lehrkraft führt das Lernentwicklungsgespräch mit dem Kind im Beisein des/der Erziehungsberechtigten. Innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens von 30 Minuten können nicht sämtliche Kompetenzen angesprochen werden, jedoch sollte jedes Fach mit einbezogen und jeweils sinnvolle Schwerpunkte gesetzt werden. Am Ende des Gespräches steht eine Zielvereinbarung. Diese wird mit dem Kind gemeinsam entwickelt und im besten Fall vom Kind eigenständig formuliert.

 

Der vorab von der Lehrkraft ausgefüllte Dokumentationsbogen wird nach dem Gespräch von der Lehrkraft, den Erziehungsberechtigten und dem Kind unterschrieben. Das Original erhalten das Kind und seine Eltern. Eine Kopie des Bogens nimmt die Schule zu ihren Unterlagen.

 

Die Dokumentationsbögen stellen Vorschläge dar. Die Schulen adaptieren die Unterlagen ihren Bedürfnissen entsprechend:

 


Der Dokumentationsbogen

·       Grundsätzlich werden im Dokumentationsbogen alle Fächer abgebildet und Einschätzungen von Fachlehrkräften aufgenommen.

       Im Gespräch werden jedoch durch die Schwerpunksetzung nicht alle Details zu jedem Fach besprochen.

 

·       Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten ein auf ihren individuellen Förderplan zugeschnittenes Dokument mit entsprechenden Formulierungen.

 

·         In den Zielvereinbarungen werden ein bis maximal drei Ziele mit dem Kind vereinbart.

 

·         Bei Vorrückungsgefährdung wird ein entsprechender Hinweis in den Dokumentationsbogen aufgenommen.

 

·         Der Dokumentationsbogen der Jahrgangsstufe 3 weist Ziffernoten aus. Idealerweise werden diese direkt in den Dokumentationsbogen aufgenommen.

 


Termin

Die Lernentwicklungsgespräche finden in einem Zeitraum von ca. zwei Wochen vor dem Zwischenzeugnistermin, also etwa Anfang Februar statt. Die Termine finden immer am Nachmittag statt.

Zu gegebener zeit erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Terminabsprache.